Warum steht in manchen Artikeln "[personenbezogene Angaben entfernt]"

Auf unseren Presseportalen werden Pressemitteilungen veröffentlicht, die von Unternehmen, Agenturen und anderen Verfassern zur Veröffentlichung bereitgestellt wurden. Viele dieser Beiträge bleiben über Jahre hinweg öffentlich zugänglich.

Betroffene Personen können die Entfernung ihrer personenbezogenen Angaben aus bereits veröffentlichten Beiträgen beantragen. Wird einem solchen Antrag entsprochen, werden die betreffenden Angaben entfernt und können durch den Hinweis [personenbezogene Angaben entfernt] ersetzt werden.

Warum wird der Text nicht umgeschrieben?

Bei Pressemitteilungen handelt es sich um Inhalte externer Verfasser. Eine nachträgliche redaktionelle Umformulierung könnte den ursprünglichen Inhalt oder dessen Aussage verändern.

Daher beschränkt sich die Bearbeitung auf die vom Antrag betroffenen personenbezogenen Angaben. Der übrige Text bleibt möglichst unverändert. Dadurch können an einzelnen Stellen sprachlich ungewöhnliche oder unvollständige Formulierungen entstehen.

Der Hinweis [personenbezogene Angaben entfernt] macht transparent, dass an dieser Stelle personenbezogene Informationen auf Antrag der betroffenen Person nachträglich entfernt wurden. Welche konkreten Angaben entfernt wurden oder aus welchem individuellen Grund der Antrag gestellt wurde, wird nicht offengelegt.